AGB

AGB Siebdruck

Angebot & Vertragsabschluss

Die Angebote der USE, Union Sozialer Einrichtungen gemeinnützige GmbH (USE gGmbH),

sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten

und Internet sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und ausnahmsweise als

verbindlich bezeichnet werden. Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit den

zugrunde gelegten Auftragsdaten und sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und

Lieferzeit. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als

angenommen. Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen an den

Auftragsdaten entstehen, werden nach Aufwand berechnet.

Vorkasse

Sollten für den Auftrag des Auftraggebers eine Bereitstellung großer Materialmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig sein, kann hierfür

Vorauszahlung verlangt werden.

Material- und Datenbereitstellung

(1) Vom Auftraggeber zu liefernde Materialien sind in einwandfreiem Zustand frei Haus zu

liefern. Sie werden keiner Mengen- und Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von

Auflagedifferenzen und Verlusten während der Verarbeitung ist eine Mehrlieferung von 5%

der geplanten Mengen erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Materialien

sind frei von für die beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien und

Umreifungsbänder so bereitzustellen, so dass vor oder während der Verarbeitung keine

unüblichen und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch

bzw. ungeeignet ge- oder verpackte Waren werden nach Aufwand berechnet.

(2) Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht

binnen 14 Tagen schriftlich anderes bestimmt oder in der Beauftragung anderes festgelegt

wurde. Rücksendungen werden unfrei und auf Risiko des Auftraggebers geliefert.

(3) Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen

oder Erzeugnisse nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dafür, dass

durch die Ausführung seiner Aufträge keine Rechte Dritter verletzt werden. Der

Auftraggeber hat die USE gGmbH von allen möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher

Rechtsverletzungen freizustellen.

Fertigungsstillstand

Kosten, die durch nachträgliche von dem Auftraggeber veranlasste Änderungen bedingt sind,

insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Auftraggeber zu

übernehmen.

Lieferung

Liefertermine sind, soweit schriftlich vereinbart, verbindlich. Bei Lieferverzug ist der

Auftraggeber erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn auch eine schriftlich gesetzte,

angemessene Nachfrist nicht eingehalten wurde. Schadensersatzansprüche sind

ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften

ergibt. Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen wie Änderungswünsche, verspätete

Lieferung der zu bearbeitenden Materialien oder Daten können die Liefertermine

verlängern. Werden in Folge besonderer Eilbedürftigkeit - durch vom Auftraggeber zu

vertretende Verzögerungen - Qualitätskontrollen, die üblicherweise kundenseitig

durchgeführt werden, unterlassen, haftet die USE gGmbH nicht für Qualitäts-

beanstandungen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Höhere

Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen der USE gGmbH, seiner

Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten verlängern die Liefer- oder Leistungsfrist um die

Dauer der Behinderung. Teillieferungen sind zulässig und entsprechend der Zahlungs-

bedingungen zahlbar. Bei überfälligen Forderungen behält sich die USE gGmbH das Recht vor

Folgelieferungen einzubehalten. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der

beauftragten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte

Menge. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Es wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils günstigste von der USE gGmbH

nutzbare Versandart gewählt.

Verwahrung und Versicherung

Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger (z.B. Textilien, Druckerzeugnisse) und andere der

Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur

nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungs-

termin hinaus verwahrt. Diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände

werden bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Eine Haftung für Beschädigungen

besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung dieser Gegenstände hat

der Auftraggeber selbst zu besorgen.

Reklamationen

Reklamationen können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt

werden und müssen der USE gGmbH schriftlich mitgeteilt werden. Bei Minderung oder

Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Die

Verantwortung der USE gGmbH erlischt mit der ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung.

Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken. Die Gefahr etwaiger Fehler geht

mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Begründete Mängel werden

innerhalb einer angemessenen Frist nach Wahl der USE gGmbH durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung beseitigt. Andere Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht

bestehen nur, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer

angemessenen Frist erfolgt oder falls eine durch die USE gGmbH zugesicherte Eigenschaft

nachweislich fehlt. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht

aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus zu

Recht bemängelten Lieferungen oder Leistungen sind nach Ablauf einer Ausschlussfrist von 3

Monaten nach Lieferung verwirkt. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die

Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die

Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie

nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die

gelieferten Muster maßgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige

Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Ebenso wenig können

handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit,

den Maßen, der Farbe usw. beanstandet werden. Die USE gGmbH behält sich vor, die

Bearbeitung von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls durch die Bearbeitung ein Beitrag zu

einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten geleistet werden würde.

Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

Korrekte Rechnungsanschrift

Mit der Auftragserteilung ist die spätere Rechnungsadresse zu benennen. Spätere

Korrekturen an der Rechnungsadresse werden mit einer Verwaltungsgebühr von 15,00 €

berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung und Bezahlung der offenen

Forderungen, uneingeschränktes Eigentum der USE gGmbH. Dies gilt ausdrücklich auch für

bereits weiterverarbeitete Waren. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt

stehenden Waren sind der USE gGmbH sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf der Ware der

USE gGmbH gelten die entstehenden Forderungen als an die USE gGmbH abgetreten.

Gefahrübergang, Schäden und Verluste

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber

über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich

aus welchem Grunde es sich beim Auftragnehmer befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser

oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher

Art. Es wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils günstigste von der USE

gGmbH nutzbare Versandart gewählt. Schäden die auf ungeeignete oder unsachgemäße

Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.

Referenzen

Die USE gGmbH kann die produzierten Werke als Referenz verwenden und diese auch online

als Produktionsbeispiele abbilden. Der Auftraggeber wird darüber im Vorfeld in Kenntnis

gesetzt und kann gegebenenfalls etwaige Bedenken äußern.

Eigentum und Urheberrecht

Sämtliche von der USE gGmbH gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen,

Drucksiebe, Klischees usw. bleiben das Eigentum der USE gGmbH, sofern für die Anfertigung

keine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso bleibt das allgemeine Urheber- oder

sonstige Schutzrecht an von der USE gGmbH entworfenen, gestalteten oder umgestalteten

Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen bei der USE gGmbH, sofern mit dem

Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird der USE

gGmbH für einen Druck- oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder

sonstiges Zeichen oder Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die

Gewähr dafür, dass der Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen; von allen

Ansprüchen Dritter hat er die USE gGmbH freizustellen.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein

oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder

fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

zzg.MwSt.